Neugierige Nachbarn?
Neugierige Nachbarn mag eigentlich niemand. Obwohl… eigentlich sind sie gar nicht so schlecht wie ihr Ruf. Denn ein Auge auf alles zu haben, kann auch seine positiven Seiten haben. So sind sie oft diejenigen, die Zeugen werden, wenn z. B. im Nachbarhaus eingebrochen wurde oder notieren das Kennzeichen, falls ein Fahrer, der einen parkenden Wagen angefahren hat, Unfallflucht begeht. Außerdem schützen offen neugierige Nachbarn oft vor Dieben – denn wer lässt sich schon gerne beobachten?!
Mit etwas anderen Nachbarn, nämlich mit privaten Konkurrenten, beschäftigt sich Dr. Matthias H. Gehm in seinem Beitrag ab der . Das Hessische FG hat darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein privater Unternehmer vom Finanzamt (zur Vorbereitung einer Konkurrenten-Klage) darüber Auskunft verlangen kann, ob die Leistungen eines privaten Konkurrenten als nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit behandelt werden. In diesem Zusammenhang hat sich das Hessische FG von der Rechtsprechung des BFH zu entsprechenden Auskunftsansprüchen über die Besteuerung von Konkurrenten, welche dem gemeinnützigen oder öffentlichen Sektor zuzurechnen sind, abgegrenzt.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
USt direkt digital 12 / 2019 Seite 1
NWB TAAAH-21151