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Referenzzinssätze nach dem LIBOR – Auswirkungen auf die Verrechnungspreispraxis
I. Einleitung
Für [i]Abbildung fremdüblicher Zinsregeln bei konzerninternen Finanztransaktionendie Bestimmung bzw. Prüfung von steuerlich angemessenen Verrechnungspreisen gilt der Fremdvergleichsgrundsatz. Dabei kann insbesondere bei konzerninternen Finanztansaktionen (Darlehen, Cash-Pooling, Factoring) die Preisvergleichsmethode zur Anwendung kommen. Eine Besonderheit bei diesen Transaktionen besteht darin, dass zwischen fremden Dritten häufig eine variable Preisbildung vereinbart wird, die sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt. Analoge Preisregeln für fremdübliche Zinsen haben sich folglich auch in konzerninternen Finanztransaktionen etabliert.
Typischerweise [i]Vorteile variabler Referenzzinssätze mit einem Aufschlag steht dabei eine LIBOR- bzw. EURIBOR-basierte Zinsbestimmung im Vordergrund. Diese fußt auf einem variablen Referenzzinssatz (z. B. EURIBOR oder ein währungsspezifischer LIBOR), welcher täglich am Markt eingeholt wird und eine öffentlich verfügbare Marktinformation darstellt, zuzüglich einer Marge (Spread). Die grundsätzliche Idee dieser Preisregel ist es, über die Marge das spezifische Kreditausfallrisiko der jeweiligen Einzeltransaktion abzubilden und über den Referenzzins eine Preiskomponente des allgemeinen Marktumfelds hinzuzufügen, die das aktuelle Zinsklima ei...