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Funktionale Betrachtungsweise in der außensteuerlichen Beratungspraxis
Betriebliche Vor-, Neben- und Folgeerträge einer aktiven Gesamttätigkeit bei Outbound-Gestaltungen
Grenzüberschreitende Konzernverflechtungen internationaler Unternehmen messen einer grenzüberschreitenden Steuerrechtsexpertise und damit außensteuerlichen Implikationen zunehmende Praxisrelevanz bei. Die für Zwecke einer außensteuerlichen Beratung bedeutende „funktionale Betrachtungsweise“ findet sich zur Beurteilung einer aktiven Gesamttätigkeit zwar nicht explizit im Gesetz, wird jedoch in praktischen Fallkonstellationen von der Finanzverwaltung unter Zuhilfenahme des Anwendungserlasses zum Außensteuergesetz anerkannt. Durch einen weitreichenden Beurteilungsspielraum hinsichtlich etwaiger Vor-, Neben- und Folgeerträge einer aktiven Gesamttätigkeit bietet sich hierbei umfangreiches Gestaltungspotenzial. Zugleich drohen Rechtsstreitigkeiten bei der Beurteilung einer aktiven außensteuerlichen Gesamttätigkeit selbst dann, wenn sich implementierte Modelle an der Rechtsprechung orientieren.
Betriebliche Vor-, Neben- und Folgeerträge sind unter Anwendung einer „funktionalen Betrachtungsweise“ außensteuerlich dem Grunde nach als einer aktiven Gesamttätigkeit zugehörig zu beurteilen.
Praktische Relevanz hat die funktionale Betrachtung insbesondere bei...