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Auskunftsanspruch des Verwalters
Besteht ein Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters gegen eine Gesellschafterin (§ 143 Abs. 1 InsO), darf sich der Insolvenzverwalter entscheiden, ob er gegen diese als ursprüngliche Rechtsinhaberin oder gegen die Erwerber als weitere Anfechtungsgegner vorgehen will. Ist er zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Erwerber aber auf die Auskünfte der Gesellschafterin angewiesen, hat er einen aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) folgenden Anspruch auf Auskunft auf die Frage, wer Erwerber ist ( NWB PAAAH-10725).
Ein Anspruch auf Auskunftserteilung ist auch dann gegeben, wenn ein Dritter Schuldner des Hauptanspruchs ist, dessen Durchsetzung der Hilfsanspruch auf Auskunftserteilung ermöglichen soll. Dies muss insbesondere dann gelten, wenn – wie vorliegend – die...