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OLG Schleswig-Holstein 07.01.2019 7 U 103/18, NWB 26/2019 S. 1878

Werkvertrag | Nichtigkeit wegen Abrede von Schwarzarbeit

Ein teilweiser Kostenvorschuss in bar ohne Umsatzsteuer ist ein entscheidendes Indiz für das Vorliegen einer Schwarzgeldabrede.

Anmerkung:

Dem klagenden Werkunternehmer steht kein Anspruch auf Vorschuss (§ 634 Nr. 2, § 637 BGB) zu, da der geschlossene Werkvertrag insgesamt nichtig ist (§ 134 BGB i. V. mit § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG). Das Verbot zum Abschluss eines Werkvertrags, wenn die steuerpflichtige Vertragspartei ihre aufgrund der Werkleistungen sich ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG), führt zur Nichtigkeit des Vertrags in seiner Gesamtheit, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des [i]Hamminger, NWB 46/2017 S. 3508Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt. Vorliegend haben die Parteien nach Ansicht des Gerichts eine Abrede getroffen, nach der der Werkunternehm...

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