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Steueranreiz zur Vermietung preislich günstiger Wohnungen?
[i]BT-Drucks. 19/10535 v. 31.5.2019 S. 11Auf die Frage, ob die Bundesregierung im Kontext des Mietrechtsnovellierungsgesetzes einen Bedarf zur Änderung des § 21 Abs. 2 EStG sieht, um Vermieter preislich günstiger Wohnungen steuerlich besser zu stellen, antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin Christine Lambrecht wie folgt (BT-Drucks. 19/10535 v. S. 11):
[i]Vermietung und Verpachtung oder Liebhaberei?Eine Vermietungstätigkeit fällt unter die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften. Ist zu erwarten, dass die Werbungskosten (laufende Erhaltungsaufwendungen, Versicherungen, Gebühren, Schuldzinsen, Gebäude-AfA etc.) für das vermietete Gebäude langfristig die Mieteinnahmen übersteigen, fehlt die Absicht, einen Totalüberschuss zu erzielen, und es liegt Liebhaberei vor. Entsprechende Verluste werden dann einkommensteuerlich nicht anerkannt.
[i]Einkünfteerzielungsabsicht?§ 21 Abs. 2 EStG typisiert die gegen die Einkünfteerzielungsabsicht bei Wohnraumüberlassung sprechenden Umstände und Beweisanzeichen: Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete, ist die N...