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Fokus: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz – Schlüssigkeit eines Sanierungskonzeptes
Wird ein Sanierungskonzept ohne eine Ursachenanalyse erstellt, ist das Sanierungskonzept nicht bereits deshalb unschlüssig und für einen Anfechtungsprozess unbeachtlich (, NWB LAAAH-16201).
Sachverhalt
Über das Vermögen der B. GmbH wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet, und der Insolvenzverwalter klagt gegen die langjährige Vertragspartnerin der B. auf Rückgewähr von vier Ratenzahlungen von insgesamt 65.000 €. Diese vier Ratenzahlungen hat die Beklagte in den letzten vier Monaten vor Insolvenzeröffnung von der B. erhalten. Die B. gab bei der A. GmbH vor Insolvenzantragsstellung ein Sanierungskonzept in Auftrag, welches diese im Juni 2011 als „Sanierungsskizze“ bezeichnet vorlegte. Aufgrund des Konzepts traf die B. mit einer langjährigen Vertragspartnerin mehrere Vereinbarungen zur Rückführung der Außenstände durch Zahlung von monatlichen Raten und einer zukünftigen Belieferung gegen Vorkasse. Gleichzeitig verzichtete die langjährige Vertragspartnerin auf einen Teil der Außenstände, wenn der B. frisches Eigenkapital zugeführt werde. Die vier streitbefangenen Monatsraten wurden von der B. gezahlt und im Januar 2012 wurde von B. wegen Zahlungsunfähigkeit der Insolv...