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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 17 | Umsatzsteuer: Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind steuerpflichtig

Der BFH hat entschieden, dass Abmahnungen, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs vornimmt, umsatzsteuerpflichtig sind, wenn auf ein Gerichtsverfahren verzichtet wird. Gegenleistung ist der vom Rechtsverletzer gezahlte Betrag. Damit hat der BFH seine Rechtsprechung zu Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auf Abmahnungen nach dem Urheberrechtsgesetz übertragen.

Wie sind Abmahnungen umsatzsteuerlich zu behandeln, die ein Rechteinhaber zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs vornimmt? – Diese Frage hat aktuell der Bundesfinanzhof beantwortet. Die Abmahnungen sind demnach umsatzsteuerpflichtig, wenn dadurch auf ein Gerichtsverfahren verzichtet wird. Gegenleistung ist der gezahlte Betrag. Damit hat der BFH seine ständige Rechtsprechung zu Abmahnungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb übertragen auf Abmahnungen nach dem Urheberrechtsgesetz.

Ein Unternehmen aus der Musikbranche ließ mit Hilfe einer beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Personen abmahnen, die im Internet rechtswidrig Aufnahmen verbreitet hatten. Gegen Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie einer Zahlung von pauschal 450 € netto bot ...

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