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Arbeitslohn bei innerbetrieblichen Gewinnspielen oder „Wer wird Millionär?”
I. Einführung
Gewinne aus Gewinnspielen bzw. Verlosungen stellen grundsätzlich - da nicht am Markt erwirtschaftet - kein steuerbares Einkommen dar, es sei denn, sie können einer Einkunftsart unmittelbar zugerechnet werden. In diesem Zusammenhang ist umstritten, inwieweit Gewinne aus betriebsinternen Verlosungen, die vom Arbeitgeber oder einer mit ihm wirtschaftlich verbundenen Person an seine Arbeitnehmer ausgeschüttet werden, noch deren beruflicher Sphäre zuzurechnen sind. In der Praxis lassen sich insbesondere zwei Fallgruppen unterscheiden. Entweder ist die Verlosungsteilnahme vom Arbeitgeber als Belohnung oder Incentive solchen Arbeitnehmern vorbehalten, die eine honorierungswürdige Leistung vollbracht haben. Hierzu zählen etwa Aktionen im Rahmen des Verbesserungsvorschlagswesens oder als Anreiz zur Umsatzsteigerung. Die andere Fallgruppe zeichnet sich dadurch aus, dass alle Arbeitnehmer eines Arbeitgebers oder auch eines Konzerns teilnahmeberechtigt sind. Häufig werden diese Verlosungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung stattfinden. Möglich ist aber auch eine Werbeaktion etwa zur Etablierung einer neuen Konzerngesellschaft oder Konzernmarke. In beiden Konstellation...BStBl 1994 II S. 254