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Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
I. Erhebung der Einkommensteuer durch Lohnsteuerabzug (§ 38 Abs. 1 EStG)
Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) wird die ESt grundsätzlich durch Abzug vom Arbeitslohn (LSt) erhoben, soweit der Arbeitslohn von einem inländischen ArbG gezahlt wird. Der LSt unterliegt auch der im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten für die Arbeitsleistung gezahlte Arbeitslohn (§ 38 Abs. 1 EStG).
Mit dem LSt-Abzug - eine Sonderform der ESt-Erhebung - gilt die ESt, die auf den Arbeitslohn entfällt, grundsätzlich als abgegolten, soweit der AN nicht für zu wenig erhobene LSt in Anspruch genommen werden kann (§ 46 Abs. 4 EStG); denn der AN ist der Schuldner der LSt (§ 38 Abs. 2 EStG). Liegen jedoch die Voraussetzungen für eine ESt-Veranlagung beim AN vor, so ist das LSt-Abzugsverfahren wie ein ESt-Vorauszahlungsverfahren zu behandeln mit der Folge, dass dann die ESt nach Ablauf des Kj (VZ) nach dem Einkommen veranlagt wird, das der Stpfl. in diesem Kj (VZ) bezogen hat (§ 25 Abs. 1 EStG). Die Gründe für eine Veranlagung zur ESt bei unbeschränkt estpfl. AN, von deren Lohneinkünften ein Steuerabzug (LSt) vorgenommen worden ist, ergeben sich ausschließlich aus § 46 EStG (vgl. unten). Unbeschränkt estpfl. AN, bei deren Arbeitslohn der LSt-Abzug zulässigerweise unt...