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Besteuerung von Aktienoptionen bei teilweiser Auslandstätigkeit
- und I R 119/98 -
Der BFH hat in zwei Urt. v. - I R 100/98 und I R 119/98 (NWB EN-Nr. 724/2001 und 725/2001) zur Besteuerung von Aktienoptionen (Stock Options) Stellung genommen. Die Entscheidungen sind bemerkenswert, weil die Rechtsprechung des VI. Senats (insbesondere der letzte Beschl. v. - VI B 116/99, BStBl 1999 II S. 684) nunmehr durch den I. Senat des BFH bestätigt wird. Der I. Senat war für die Revisionsverfahren zuständig, weil die Kläger die strittigen Vergütungen zumindest zum Teil für Tätigkeiten im Ausland erhalten hatten und hierfür nach dem Geschäftsverteilungsplan des BFH der I. und nicht der VI. Senat des BFH zuständig ist. Darüber hinaus nimmt der I. Senat in den Entscheidungen zu einer Reihe von Fragen Stellung, die bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden waren. Im Einzelnen lassen sich zwei Schwerpunkte herauskristallisieren.
Ist die Sichtweise korrekt, dass es für die Besteuerung stets auf den Ausübungszeitpunkt der Optionen ankommt, oder lässt sich durch bestimmte in der Literatur vorgetragene Argumente (Glattstellungsgeschäfte, Vergleich mit sonstigen Sachbezügen, Vergleich mit Belegschaftsaktien) auch eine Besteuerung bei Einräumung der Optio...