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Telekommunikationsaufwendungen des Arbeitnehmers
1. Auslagenersatz durch den Arbeitgeber für betriebliche Telekommunikation des Arbeitnehmers
Ersetzt der ArbG dem AN die Aufwendungen für die betrieblich veranlasste Nutzung des Telefonanschlusses in der Wohnung, des eigenen Mobiltelefons einschl. des Autotelefons und von Internet- und sonstigen Online-Verbindungen, sind diese Ersatzleistungen nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei. Die betriebliche Veranlassung der Nutzung des Telefonanschlusses und die darauf entfallenden Verbindungsentgelte sind vom AN durch einen Einzelverbindungsnachweis der Telefongesellschaft nachzuweisen. Die Gesamtkosten für Internet- und sonstige Online-Verbindungen sind auf Grundlage der Abrechnung der Telefongesellschaft bzw. des Netzbetreibers oder einer gesonderten Rechnung des Providers nach dem Zeitfaktor der Internetnutzung in einen betrieblichen und privaten Anteil aufzuteilen (s. 4, b).
Die Aufwendungen für das Nutzungsentgelt der Telefonanlage sowie für den Grundpreis der Anschlüsse können entsprechend dem betrieblichen Anteil der Verbindungsentgelte an den gesamten Verbindungsentgelten (Telefon und ggf. Internet) steuerfrei ersetzt werden.
Es bestehen keine Bedenken, die Aufwen...