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NWB Nr. 6 vom Seite 437 Fach 6 Seite 3831

Nichtselbständige Tätigkeit beschränkt steuerpflichtiger Künstler

Die Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei beschränkt einkommensteuerpflichtigen Künstlern erläutert das , dessen wesentlichen Inhalt wir im folgenden wiedergeben. Vgl. a. f.

I. Steuerabzug vom Arbeitslohn

1. Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug

Die Einkünfte der beschränkt einkommensteuerpflichtigen Künstler aus nichtselbständiger Arbeit unterliegen ab 1996 nicht mehr der Abzugssteuer nach § 50a Abs. 4 EStG, sondern der LSt, wenn der ArbG ein inländischer ArbG i. S. des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist, der den LSt-Abzug durchzuführen hat.

2. Freistellung vom Lohnsteuerabzug

Der LSt-Abzug darf nur dann unterbleiben, wenn der Arbeitslohn nach den Vorschriften eines DBA von der deutschen LSt freizustellen ist. Dies ist vielfach für künstlerische Tätigkeiten im Rahmen eines Kulturaustausches vorgesehen. Das Betriebsstätten-FA hat auf Antrag des AN oder des ArbG (im Namen des AN) eine entsprechende Freistellungsbescheinigung nach Abschn. 123 LStR zu erteilen (§ 39b Abs. 6 i. V. mit § 39d Abs. 3 Satz 4 EStG).

II. Erhebung der Lohnsteuer nach den Regelvorschriften

1. Bescheinigung des Betriebsstättenfinanzamts

Zur Durchführ...

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