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Gewerbesteuerpflicht von Dividenden, insbesondere von Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften
I. Überblick
Durch das zum Teil ab 2001 (für Auslandsbeteiligungen) und zum Teil ab 2002 (für Inlandsbeteiligungen) geltende und im Rahmen der Unternehmenssteuerreform eingeführte Halbeinkünfteverfahren sollten Dividenden von inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften wie auch Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft bei Kapitalgesellschaften völlig ertragsteuerfrei sein. Dividenden wie auch Veräußerungsgewinne bei Personengesellschaften und Einzelunternehmern werden nach § 3 Nr. 40 EStG nur zur Hälfte steuerfrei gestellt und damit - soweit keine der Kürzungsvorschriften des § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GewStG griff - zur Hälfte gewerbesteuerpflichtig. Damit werden bereits nach dem StSenkG bei Personengesellschaften und Einzelunternehmern Dividenden aus in- bzw. ausländischer Streubesitzbeteiligung wie auch Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Regelfall zur Hälfte der Gewerbesteuer unterworfen. Durch den im Rahmen des UntStFG neu eingefügten § 8 Nr. 5 GewStG werden nunmehr auch die bisher nach § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 1 KStG ertragsteuerbefreiten Dividenden der Gewerbesteuer unterworfen, soweit nicht die Kürzungsvorschriften des § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GewStG greifen. In wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Dividende stehende und nac...