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Das Teileinkünfteverfahren als Teileinnahme- und Teilausgaben- verfahren
Anwendungsbereich und Abgrenzungsfragen
Das Teileinkünfteverfahren (ehemals Halbeinkünfteverfahren) dient im Wesentlichen der Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der Erträge aus den Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene. Seit Einführung der Abgeltungsteuer findet es im Regelfall nicht mehr auf Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen, sondern lediglich auf im Betriebsvermögen gehaltene Anteile Anwendung (Ausnahme für Veräußerungsgewinne i. S. des § 17 EStG und, sofern Antrag nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG möglich sein sollte, auch auf Beteiligungen im Privatvermögen). Konzipiert wurde dieses Verfahren als Teileinnahmeverfahren (geregelt in § 3 Nr. 40 EStG) und Teilausgabenverfahren (geregelt in § 3c Abs. 2 EStG). Im Ergebnis wird so nach dem Korrespondenzprinzip sichergestellt, dass Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, steuerlich lediglich in Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Einnahmen – hier von 60 % – berücksichtigt werden können. Durch die fehlende Berücksichtigung der Aufwendungen in Höhe von 40 % wird letztlich eine doppelte Begünstigung durch Freistellung der Einnahmen von 40 % und Berücksichtigung der Ausgaben ...