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Gewerbesteuer-Richtlinien 1998
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 18. 12. 1998 Richtlinien zur einheitlichen Anwendung des GewStG erlassen. Sie gelten, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt, für Erhebungszeiträume ab 1998 und passen die GewStR 1990 an die zwischenzeitlichen Änderungen des GewStG an. Dabei handelt es sich insbesondere um die rechtlichen Auswirkungen der Wiedervereinigung, die gesonderte Feststellung der vortragsfähigen Verluste, die Anhebung des Freibetrags beim Gewerbeertrag, die Einführung eines Staffeltarifs, den Wegfall des Zerlegungsmaßstabs bei Wareneinzelhandelsunternehmen, die Hinzurechnung und Kürzung von Spenden, die Hinzurechnung der Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste gem. § 8 Nr. 10 GewStG, die Hinzurechnung der Zinsen nach § 10 Nr. 2 Satz 2 KStG gem. § 8 Nr. 11 GewStG, sowie um den Wegfall der Besteuerung nach dem Gewerbekapital. Daneben war die in der Zwischenzeit ergangene umfangreiche Rspr. des BFH - insbesondere zum Gewerbeverlust - zu berücksichtigen. Aufgrund der vielfältigen Änderungen wurden die bisherigen GewStR 1990 teilweise neu strukturiert und neu numeriert.
Im folgenden Beitrag sollen die wichtigsten Änderungen - mit Hinweisen auf zu erwartende Gesetzesänderungen dur...