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Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei Liquidation der Untergesellschaft
- (BStBl 1998 II S. 25) -
I. Sachverhalt
Der Kl. betreibt als Einzelunternehmer eine elektrotechnische Fabrik. Zum BV dieses Unternehmens gehörten 90 v. H. des Stammkapitals an einer GmbH; die übrigen Anteile hielt die Ehefrau des Kl. Zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH bestand eine Betriebsaufspaltung. Die GmbH wurde im Streitjahr 1987 aufgelöst; zu diesem Zeitpunkt ging das Liquidationsendvermögen auf die Anteilseigner über. Auf den Kl. entfiel eine Liquidationsrate in Höhe von 341 298 DM, die sich zusammensetzte aus Ausschüttungen aus dem EK 56 (thesaurierte Gewinne bis zum Beginn der Liquidation; Gewinne während des Liquidationszeitraums unter Berücksichtigung einer Minderung der KSt) und aus dem EK 02 (u. a. thesaurierte Gewinne bis zum Beginn der Liquidation) zuzüglich anrechenbarer KSt. Eigenkapital i. S. des § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG (EK 04) galt nicht als verwendet. Der Kl. erfaßte die auf ihn entfallende Liquidationsrate in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag, kürzte jedoch insoweit den Gewerbeertrag nach § 9 Nr. 2a GewStG. Demgegenüber vertrat das FA die Auffassung, bei der Liquidationsrate handele es sich begrifflich nicht um ”Gewinne aus Anteilen” i. S. dieser Bestimmung; der Charakter de...