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Gewerbesteuererklärung 1992
Die Darstellung der GewSt-Erklärung für den Erhebungszeitraum 1991 in NWB F. 5 S. 1181 ff. erfolgte zur Erleichterung der praktischen Arbeit zeilenbezogen unter Anknüpfung an das amtliche Erklärungsformular. Die dortigen Ausführungen gelten insoweit auch für die Erstellung der GewSt-Erklärung 1992. Seit dem Erhebungszeitraum 1990 gelten die GewSt-Erklärungen zugleich als Erklärung zur gesonderten Feststellung eines vortragsfähigen Verlustes, wenn sich ein negativer Gewerbeertrag ergibt (§ 10a GewStG). Im nachfolgenden werden die wesentlichen materiell-rechtl. Änderungen, die bei Erstellung der GewSt-Erklärung 1992 erstmals zu berücksichtigen sind, dargestellt.
I. Steuerbefreiung bestimmter § 3 Nr. 24 GewStG Kapitalbeteiligungsgesellschaften
Während schon für den Erhebungszeitraum ab 1991 die ”Landesinvestitionsbank Brandenburg” und die ”Investitionsbank Schleswig-Holstein - Zentralbereich der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale” sowie die Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften), soweit sie von der KSt befreit sind, in den Befreiungskatalog des § 3 GewStG aufgenommen wurden, sind gem. § 3 Nr. 24 GewStG ab dem Erhebungszeitraum 1992 auch Kapitalbeteiligungsgesellschaften für die mittelständi...