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Gewerbesteuererklärung 1990
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschließl. Berlin (West) ohne die neuen Bundesländer.
Die Darstellung der Gewerbesteuererklärung für den Erhebungszeitraum 1989 in NWB F. 5 S. 1137 ff. erfolgte zur Erleichterung der praktischen Arbeit zeilenbezogen unter Anknüpfung an das amtliche Erklärungsformular. Die dortigen Ausführungen gelten auch für die Erstellung der Gewerbesteuererklärung 1990, wobei nur zu beachten ist, daß sich in der Erklärung 1990 gegenüber der Erklärung 1989 die Zeilennumerierung teilweise verschoben hat.
Infolge der Änderung der Rechtslage (vgl. unten I, 3.) dient die Gewerbesteuererklärung 1990 zugleich als Erklärung zur gesonderten Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes, wenn sich ein negativer Gewerbeertrag ergibt.
Im nachfolgenden werden die wesentlichen materiellrechtl. Änderungen, die bei Erstellung der Gewerbesteuererklärung 1990 erstmals zu beachten sind, dargestellt.
I. Änderungen des Gewerbesteuergesetzes ab Erhebungszeitraum 1990
1. Entgelte für Dauerschulden § 8 Nr. 1 GewStG
Durch das StRG 1990 wurde als wichtigste gewerbesteuerrechtliche Änderung in § 8 Nr. 1 GewStG das Wort ”Zinsen” durch den weitergehenden Begriff ”Entgelte” ersetzt. Zu den Entgelten für Dauerschul...