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Körperschaftsteuerminderung und Körperschaftsteuererhöhung nach dem Steuervergünstigungsabbaugesetz
Mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz v. (BGBl 2003 I S. 660) wurden die Rahmenbedingungen für die Realisierung des noch aus dem Anrechnungsverfahren stammenden Körperschaftsteuerguthabens erheblich verschärft. Zudem wurde der Übergangszeitraum für die Körperschaftsteuerminderung und Körperschaftsteuererhöhung verlängert.
In dem Beitrag ”Gewinnausschüttungen beim Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren” in NWB F. 4 S. 4659 hat der Verfasser u. a. zur Frage der Körperschaftsteuerminderung und Körperschaftsteuererhöhung umfassend Stellung genommen. Wegen der Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz sind insoweit allerdings ergänzende Hinweise erforderlich.
I. Körperschaftsteuerguthaben/-minderung (§ 37 KStG)
Die Änderungen umfassen
die Verlängerung des Übergangszeitraums von 15 auf 18 Jahre,
den Ausschluss der Körperschaftsteuerminderung für die Dauer von drei Jahren (Moratorium),
die Begrenzung der Körperschaftsteuerminderung auf einen Teilbetrag/Betrag des Körperschaftsteuerguthabens in Abhängigkeit vom jeweiligen Schlussbestand des Vorjahrs und der Restlaufzeit der Übergangsfrist.
Die Änderungen sind grundsätzlich erstmals für den Veranlagungszeitraum 2003 anzuwenden. Für einzelne Vorsc...