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Gewinnausschüttungen beim Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren
Durch das StSenkG v. (BGBl 2000 I S. 1433) ist das kstl. Anrechnungsverfahren weggefallen und durch das sog. Halbeinkünfteverfahren ersetzt worden. In der Folgezeit wurde das KStG mehrfach geändert. Die geänderten Vorschriften sind teilweise bereits bei der Veranlagung 2001 zu berücksichtigen.
Die Entscheidung darüber, ob das Gesetz für den VZ 2001 oder 2002 anzuwenden ist, richtet sich nach dem Wj der Stpfl. Es ist grds. erstmals für den VZ 2001 anzuwenden. Soweit ein vom Kj abweichendes Wj vorliegt, ist das KStG n. F. erstmals für den VZ 2002 anzuwenden, wenn das erste in 2001 endende Wj vor dem beginnt. Im Jahr des Systemwechsels sind für bestimmte Leistungen der Körperschaft auch noch die Vorschriften über das Anrechnungsverfahren zu beachten. Dies gilt letztmals für Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss für ein abgelaufenes Wj beruhen und die im ersten Wj erfolgen, das in dem VZ endet, für den das KStG n. F. erstmals anzuwenden ist, sowie für andere Ausschüttungen und sonstige Leistungen, die im vorangegangenen Wj erfolgen. Die Anwendung des Anrechnungsverfahrens auf der Ebene der leistenden Gesellschaft hat Folgen für den Em...