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Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes und des Umwandlungssteuergesetzes durch das Steuersenkungsgesetz
I. Einführung
1. Systemwechsel
Das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG) hat für die Kapitalgesellschaften und ihre Anteilseigner das so genannte Halbeinkünfteverfahren eingeführt. Dieses Verfahren löst grundsätzlich mit Wirkung ab 2001 das seit 1977 bestehende Vollanrechnungsverfahren ab, das die Doppelbelastung von Körperschaftserträgen dadurch vermieden hat, dass die Körperschaftsteuer bei der Dividendenbesteuerung des Anteilseigners in voller Höhe angerechnet wurde. Das Halbeinkünfteverfahren soll ebenso wie das Anrechnungsverfahren die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne beseitigen, und zwar in pauschaler Form durch eine Entlastung sowohl auf der Unternehmensebene als auch auf der Anteilseignerebene. Die Gewinne der Körperschaft werden mit einem - im Vergleich zu dem bisherigen Recht (= 40 v. H. auf einbehaltene, 30 v. H. auf ausgeschüttete Gewinne) - abgesenkten Steuersatz belegt, der einheitlich für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne auf 25 v. H. festgelegt ist und damit in der Nähe des hälftigen Einkommen...