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Errichtung einer Zweigniederlassung durch ausländische Gesellschaft ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit im Gründungsstaat
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Ein neues Urteil des EuGH zur Niederlassungsfreiheit einer in einem anderen Mitgliedstaat errichteten Gesellschaft hat erhebliche Auswirkungen für das deutsche Steuerrecht. Der Beitrag untersucht, welche Folgerungen hieraus für die Besteuerung ausländischer Gesellschaften mit effektivem Verwaltungssitz im Inland zu ziehen sind.
Der EuGH hat mit einem Paukenschlag Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit Geltung verschafft und all diejenigen in die Schranken verwiesen, die einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU rechtswirksam gegründeten Gesellschaft in Deutschland die Rechtsfähigkeit aberkennen wollen.
Nach der in Deutschland herrschenden Sitztheorie werden ausländische Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland nicht als rechtsfähig anerkannt. Die „Staatsangehörigkeit„ einer juristischen Person bestimmt sich danach im Gegensatz zur Gründungstheorie nach dem tatsächlichen Sitz der Hauptverwaltung, dem sogenannten effektiven Verwaltungssitz (vgl. Palandt-Heldrich, BGB, 58. Aufl. 1999, Anh. zu EGBGB 12). Effektiver Verwaltungssitz ist der Ort, von dem aus die juristische Person tatsächlich gelenkt wird, d. h. am Schwerpunkt des körperschaftlichen Lebens,...