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Gestaltungsinstrumente bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung
I. Einleitung
1. Gründe für die Einführung des § 8a KStG
In Deutschland gibt es bei der Besteuerung von Eigen- und Fremdfinanzierung erhebliche Unterschiede. Das Problem der überzogenen Gesellschafter-Fremdfinanzierung existiert seit der Einführung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens, das zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung von Erträgen im Jahr 1977 in das deutsche Steuergesetz aufgenommen wurde. Durch die Reformierung des KStG werden seit diesem Zeitpunkt nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 und 3 EStG sowohl die KSt als auch die KESt als eine Vorauszahlung auf die ESt-Zahllast behandelt.
Der Gesetzgeber hat allerdings nach § 51 KStG den Personenkreis von der Anrechnungsberechtigung ausgeschlossen, dessen Gewinnausschüttung auf Gesellschafterebene nicht von der inländischen Steuerpflicht erfaßt wird, da in derartigen Fallkonstellationen nicht die Gefahr einer Übermaßbesteuerung droht. Zur Gruppe der Nichtanrechnungsberechtigten gehören neben den ausländischen Anteilseignern (§ 2 Nr. 1 KStG) auch inländische steuerbefreite und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 2 Nr. 2 KStG), für die folglich die KSt und KESt bei Dividendenausschüttungen eine Definitivbelastung dars...