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Neue Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung
Die Rspr. des BFH und der FG zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) hat in 1992 wiederum einen beträchtlichen Umfang angenommen, so daß die vGA in der Praxis offensichtlich nach wie vor eine große Rolle spielt, obgleich man anläßlich der KSt-Reform glaubte, das Thema ”Verdeckte Gewinnausschüttungen” sei erledigt. In einigen Entscheidungen des BFH (z. B. v. , BStBl II S. 532; v. 17. 9. 92, BStBl 1993 II S. 141 s. I, IV) gewinnt man den Eindruck, als sei die Rspr. ein wenig günstiger geworden. Andererseits ergibt sich aus dem Urt. v. 14. 10. 92 (DB 1993 S. 356; s. II) eine gewisse Verschärfung der Rspr.
I. Eigenkapitalersetzende Darlehen sind Fremdkapital
Im Schreiben v. (BStBl I S. 373) hatte der BMF die Auffassung vertreten, von Gesellschaftern einer KapGes zur Verfügung gestelltes Fremdkapital sei als verdecktes Nennkapital zu beurteilen, wenn aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen die Zuführung von Gesellschaftskapital zwingend gewesen wäre oder wenn die Vertragsgestaltung als Gestaltungsmißbrauch i. S. des § 42 AO angesehen werden müsse. Ein Mißbrauch liegt nach Ansicht des BMF u. a. vor, wenn das Eigenkapital 10 v. H. des Aktivvermögens nicht überschreitet. Dementsprechend hatte das FA bei einer GmbH, der...