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GG Artikel 133

XI. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 133 Rechtsnachfolge des Bundes in die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAA-73923

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