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NWB Nr. 50 vom Seite 4035 Fach 3d Seite 573

Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbebetrieb

Land- und Forstwirtschaft ist die Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen mit Hilfe der Naturkräfte, ihre Veredelung, ihre Vermarktung und ihr Verbrauch.

Große Bedeutung hat die Abgrenzung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gegenüber Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit. So führt die Ausübung land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit durch natürliche Personengemeinschaften oder PersGes (z. B. GbR, OHG, KG) zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, während die Rechtsform der KapGes stets zu Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit führt. Auch eine landwirtschaftliche Betätigung einer OHG oder KG führt dann zu gewerblichen Einkünften, wenn neben der Land- und Forstwirtschaft noch ein Gewerbebetrieb unterhalten wird.

Zu Fragen der Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbebetrieb hat der ausführlich Stellung genommen. Der Wortlaut des BMF-Schreibens ist im folgenden wiedergegeben.

I. Allgemeine Grundsätze

Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen...

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