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ABC: W 5 . Wertpapiere
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Inhaltsübersicht I. Begriff VI. Bezugsrecht durch Erwerb II. Wertpapiere im Betriebs- junger Aktien vermögen VII. Aufwendungen für den Besuch von III. Wertpapiere im Privatvermögen Gesellschafterversammlungen IV. Durchschnittsbewertung von VIII. Zerobonds Wertpapieren im Girosammel- IX. Sonstiges depot V. Freiaktien und Freianteile S. 4765 |
I. Begriff
Der Begriff der Wertpapiere (Wp) ist, obwohl er in vielen Einzelgesetzen gebraucht wird, gesetzlich nicht definiert. Nach h. M. läßt sich ein Wp allgemein als Urkunde bezeichnen, auf der ein Recht in der Weise verbrieft ist, daß dieses ohne den Besitz der Urkunde nicht geltend gemacht werden kann. Wp i. S. dieser Darstellung sind u. a. Aktien, festverzinsliche Werte (Obligationen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen usw.), Investmentzertifikate (vgl. i. e. Harenberg NWB F. 21, 1299), nicht aber Sparbücher.
II. Wertpapiere im Betriebsvermögen
1. Anschaffungskosten. Wp sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grds. mit den AK zu bewerten, gleichgültig, ob sie zum Anlage- oder Umla...BStBl 1966 III 643BStBl 1989 II 16BStBl 1976 II 560BStBl 1992 II 343