Dritter Teil: Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft [1]
§ 41 Anerkennungsurkunde [2]
1Die Anerkennungsurkunde enthält
die Bezeichnung der anerkennenden Steuerberaterkammer,
Ort und Datum der Anerkennung,
Firma oder Name der Berufsausübungsgesellschaft ,
die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ,
Dienstsiegel und
Unterschrift.
2Außer der Firma oder dem Namen sind keine weiteren Bezeichnungen der Berufsausübungsgesellschaft in die Anerkennungsurkunde aufzunehmen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
NAAAA-73851