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NWB Nr. 33 vom Seite 3025 Fach 3c Seite 5351

ABC: P 3 . Privatausgaben

Unter Privatausgaben sind Aufwendungen zu verstehen, die die private Lebensführung betreffen, die mit dem Betrieb oder Beruf überhaupt nichts zu tun haben und die deshalb gem. der Regelung in § 12 EStG nabz. sind. Zu den Privatausgaben zählen insbes. alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einkommensverwendung (vgl. z. B. -> Liebhaberei, -> Unterhalt). Ausnahmsweise werden Privatausgaben stl. berücksichtigt, z. B. als -> Sonderausgaben oder -> agw. Belastung.

S. im einzelnen -> Lebensführungskosten; -> Gemischte Ausgaben.

[Dr. K.-F. Peter]

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