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ABC: F 5 . Finanzierungskosten/Geldbeschaffungskosten
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Inhaltsübersicht I. Begriff III. Finanzierungskosten beim privaten II. Finanzierungskosten bei Hausbesitz betrieblichen Krediten IV. Finanzierungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen |
I. Begriff
Finanzierungskosten/Geldbeschaffungskosten (Fk/Gk) sind in der Regel einmalige Aufwendungen für die Beschaffung und Bereitstellung von Kreditmitteln ( BStBl 1968 II 574), die entweder an den Geldgeber oder an einen Dritten entrichtet werden. Dazu gehören u. a. Provisionen an Banken und Vermittler (Makler, Agenten), Bereitstellungs- und Umsatzprovisionen, Verwaltungsgebühren, Bearbeitungsgebühren, Umschuldungsgebühren, Schätzungs- oder ähnliche bei Hypotheken zu zahlende Gebühren, Abschlußgebühren für einen Bausparvertrag, Zuteilungsgebühren, Kosten und Gebühren von Notaren und Gerichten für Beurkundungen und Eintragungen in amtliche Bücher und Register. Diese Kosten werden meist sofort gezahlt, ihre Zahlung wird jedenfalls nicht in die bei Darlehensverträgen übliche Tilgung und Verzinsung e...BStBl 1964 III 31