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ABC: D 3 . Doppelte Haushaltsführung
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Inhaltsübersicht I. Allgemeines III. Abzugsfähige Aufwendungen 1. Arbeitnehmer mit eigenem II. Sachliche Voraussetzungen Hausstand 1. Berufliche Veranlassung 2. Arbeitnehmer ohne eigenen 2. Unterkunft am Beschäftigungsort Hausstand 3. Eigener Hausstand IV. Besonderheiten bei Auslandstätigkeit |
I. Allgemeines
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG können notwendige Mehraufwendungen, die einem AN wegen einer aus beruflichem Anlaß begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, als WK abgezogen werden. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der AN außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Voraussetzung ist, daß der AN nicht täglich an den Ort des eigenen Hausstands zurückkehrt und daß auch keine Dienstreise vorliegt. Eine gelegentliche Hotelübernachtung erfüllt die Voraussetzung nicht ( BFH/NV 1998, 1216, mit Anm. Thomas KFR F. 3 EStG § 4, 10/98...