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ABC: A 17 . Außergewöhnliche Belastungen
EStG §§ 33-33c EStDV § 65
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Inhaltsübersicht I. Bedeutung und Voraussetzungen V. Schuldentilgung/Schuldzinsen/ der §§ 33 - 33c EStG Schuldübernahme (§ 33 EStG) II. Einzelfälle der Praxis VI. Wohnungsbeschaffung (§ 33 EStG) III. Krankheitskosten (§ 33 EStG) VII. Haushaltshilfe (§ 33a IV. Tod/Begräbnis/Trauerkleidung Abs. 3 EStG) (§ 33 EStG) VIII. Behinderte (§ 33b EStG, § 65 EStDV) IX. Hinterbliebene (§ 33b EStG) X. Pflegepersonen (§ 33b EStG) |
I. Bedeutung und Voraussetzungen der §§ 33-33c EStG
1. Bedeutung. Im ESt-Recht können Aufwendungen, die mit der Einkommenserzielung zusammenhängen, als -> Betriebsausgaben oder -> Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden; stehen die Aufwendungen dagegen mit der Einkommenverwendung im Zusammenhang, sind sie grds. unbeachtlich. Dieser Grundsatz, daß die -> Lebensführungskosten nabz. sind, wird durchbrochen durch die Regelungen über die -> Sonderausgaben und die agw. Bel. Durch die ausdrückliche Bestimmung, daß es sich nicht um Aufwendungen wie BA, WK und SA h...