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ABC: A 12 . Arbeitsmittel
I. Begriff
Aufwendungen für Arbeitsmittel (A.) gehören nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu den WK. A. sind WG, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben dienen ( BStBl 1993 II 348). Nach der Rspr. sind WK über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 EStG hinaus nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt Aufwendungen, die durch den Beruf veranlaßt sind (vgl. u. a. BStBl 1978 II 105). Eine berufliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und wenn die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden. Der Begriff der WK deckt sich mit dem Begriff der BA in § 4 Abs. 4 EStG ( BStBl 1981 II 368). So ist z. B. die Abz. von Aufwendungen für typische Berufskleidung oder -> Fachliteratur bei einem angestellten Arzt nach den gleichen Kriterien zu beurteilen wie bei einem freiberuflich tätigen Arzt.
A. kommen vorwiegend bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vor, sie sind jedoch auch bei anderen Einkunftsarten denkbar, z. B. Anschaffung einer Büromaschine bei umfangreichen Einnahmen aus VuV. Die nachstehenden Ausführungen behandeln A., die von AN angeschafft worden sind. Wegen de...