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ABC: A 10 . Anschaffungskosten
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Inhaltsübersicht |
I.
Grundsätze |
1.
Begriff |
2.
Anschaffungsnebenkosten |
3.
Nachträgliche Anschaffungskosten |
4.
Anschaffungspreisminderungen |
5.
Fiktive Anschaffungskosten |
6.
Tausch |
7.
Geldbeschaffungskosten |
8.
Wertsicherungsklausel |
9.
Mehrwertsteuer |
II.
Anschaffungskosten beim Anlagevemögen |
III. Anschaffungskosten beim
Vorratsvermögen |
IV. Anschaffungskosten bei Forderungen und
Verbindlichkeiten |
I. Grundsätze
1. Begriff. Vor dem Inkrafttreten des BiRiLiG v. (BGBl 1985 I 2355) am war der Begriff der AK im Handelsrecht nicht definiert. Erstmals seit dem BiRiLiG werden AK in § 255 Abs. 1 HGB umschrieben als ”die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können”. Diese Legaldefinition, die in Anlehnung an die bisherige BFH-Rspr. gewählt und zu keiner Änderung des bisher gültigen AK-Begriffs führen sollte, ist auch im Steuerrecht zu beachten(vgl. z. B. BStBl 1993 II 346). Sie gilt nicht nur für Einkünfte, die gemäß § 5 Abs. 1 EStG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln sind, sondern für...BStBl 1995 II 895