UmwG § 225b
Fünftes Buch: Formwechsel
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt: Formwechsel von Personengesellschaften [1]
Zweiter Unterabschnitt: Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften [2]
§ 225b Formwechselbericht und Unterrichtung der Partner [3]
1Ein Formwechselbericht ist nur erforderlich, wenn ein Partner der formwechselnden Partnerschaft gemäß § 6 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. 2Von der Geschäftsführung ausgeschlossene Partner sind entsprechend § 216 zu unterrichten.
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PAAAA-73619