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ABC: A 7 . Agio/Aufgeld
EStG § 4 Abs. 4, § 9
1. Begriff. Agio (A) ist der Unterschiedsbetrag, der entsteht, wenn bei der Ausgabe von Wertpapieren diese zu einem Kurs über dem Nennwert ausgegeben werden (z. B. Ausgabeaufgeld bei Aktien) oder zu einem Kurs über dem Nennwert zurückzuzahlen sind (z. B. Rückzahlungsaufgeld bei Schuldverschreibungen). Bei der Vereinbarung von Darlehen gilt Entsprechendes, wenn der Rückzahlungsbetrag höher als der Auszahlungsbetrag ist. Beispiele: Eine neue Aktie im Nennwert von 100 DM wird zum Kurs von 110 v. H. ausgegeben; das Ausgabeaufgeld beträgt 10 v. H. = 10 DM. Eine Schuldverschreibung oder ein Darlehen im Nennbetrag von 10 000 DM ist mit 102 v. H. zurückzuzahlen; das Rückzahlungsaufgeld beträgt 2 v. H. = 200 DM.
Das A. ist wie der Zins ein Entgelt für eine Kapitalüberlassung. Es gehört grds. zu den Einkünften aus Kapitalvermögen ( BStBl 1988 II 252).
Das Disagio/Abgeld unterscheidet sich vom A. dadurch, daß bei ihm der Ausgabekurs unter dem Nennbetrag liegt. S. a. -> Damnum. S. 39542. Agio bei der Ausgabe von Anteilen an KapGes. Das A., das bei der Ausgabe der Anteile (z. B. Aktien, GmbH-Anteile) vereinnahmt wird, stellt eine stfreie Gesellsc...