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ABC: A 1 . Abbruchkosten / Abbruch von Gebäuden
EStG § 4 Abs. 4, § 7
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Inhaltsübersicht I. Die einzelnen Abbruchfälle II. Nachweis der Abbruchabsicht 1. Abbruch eines seit längerer Zeit III. Änderung der Verwendungs- im Eigentum des Steuerpflichtigen absicht stehenden Bauwerks IV. Abbruch eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden 2. Gebäudeabbruch nach Erwerb V. Einzelfragen |
Ein Bauwerk wird ganz oder teilweise abgebrochen. Dies kann geschehen, um einen neuen (gleich großen, größeren, kleineren, funktionell veränderten/unveränderten) Baukörper zu errichten, aber auch um das Grundstück als unbebautes Gelände zu nutzen. Der Abbruch kann verschiedene Gründe haben: das Gebäude ist bspw. baufällig oder wirtschaftlich verbraucht; die Grundstücksfläche wird für einen Neubau, für einen Lagerplatz benötigt u.ä. Die folgenden Grundsätze sind im wesentlichen bei den Gewinneinkünften und bei den Überschußeinkünften in gleicher Weise anzuwenden ( HFR 1966, 75). S. 3889
I. Die einzelnen Abbruchfälle
1. Abbruch eines seit längerer Zeit im Eigentum des Steu...BStBl 1973 II 678BStBl 1965 III 323BStBl 1978 II 620BStBl 1970 II 810BStBl 1976 II 184BStBl 1983 II 451BStBl 1979 II 551