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Änderungen bei der Besteuerung von Auslandsbeziehungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz
Die vom Bundestag im Rahmen des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz - StVergAbG) verabschiedeten Regelungen zur Besteuerung von Auslandsbeziehungen haben das Vermittlungsverfahren weitgehend ”unbeschadet” überstanden. Nachfolgend wird auf die diesbezüglichen Änderungen bei der Besteuerung nach Maßgabe des EStG, des KStG und des AStG durch das nunmehr verkündete StVergAbG v. (BGBl 2003 I S. 660) eingegangen. Aufgrund des Ergebnisses des Vermittlungsverfahrens ist die ursprünglich vorgesehene Änderung des Auslandinvestment-Gesetzes nicht umgesetzt worden. Bei der Besteuerung von Erträgen aus ausländischen Investmentfonds verbleibt es zunächst bei der gegenwärtigen Rechtslage.
I. Neuregelungen im Bereich des Einkommen- und des Körperschaftsteuergesetzes
1. Nichtabziehbare Ausgaben i. S. des § 12 Nr. 3 EStG und des § 10 Nr. 2 KStG
Nach § 90 Abs. 3 AO n. F. sind die Steuerpflichtigen verpflichtet, über die Geschäftsbeziehungen mit im Ausland ansässigen nahe stehenden Personen i. S. des § 1 Abs. 2 AStG Aufzeichnungen zu führen, insbesondere die Findung der Verrechnungspreise zu dokumentieren. Die Verletzung dieser Pflichten berechtigt die Finanzverwaltung nach § 162 Abs. 2 und 3 AO n. F. zur Schätzung sowie nach § 162 Abs. 4 AO n. F. zur Festsetzung eines Zuschlags in Höhe von mindestens 5 v. H., höchstens jedoch 10. v. H. des sich nach Schätzung ergebenden Mehrbetrags der Einkünfte, mindestens jedoch