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Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das Steueränderungsgesetz 2001 und das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz
Nach den Erfahrungen der jüngeren Vergangenheit muss leider davon ausgegangen werden, dass es dem Steuergesetzgeber offensichtlich nicht möglich ist, seine Vorhaben in einer Weise umzusetzen, dass sie seinen Intentionen entsprechen und sich im Übrigen gesetzestechnisch als weitgehend fehlerfrei erweisen. Dies wird auch durch die nunmehr vorliegenden ”Artikelgesetze”, die beide nebeneinander zu Änderungen im Wesentlichen derselben Gesetze führen, das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften - Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) - v. (BGBl 2001 I S. 3794) und das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts - Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG) - v. (BGBl 2001 I S. 3858), deutlich. Ein nicht unwesentlicher Teil der Einzelregelungen besteht darin, dass erst in der jüngsten Vergangenheit erlassene Vorschriften ergänzt oder - bevor sie wirksam geworden sind - geändert oder gar aufgehoben und durch andere Regelungen ersetzt werden. In Teilbereichen wurde vom Gesetzgeber Klarstellungsbedarf gesehen. Schließlich waren gesetzestechnische und redaktionelle Ungereimtheiten auszuräumen. Einzelregelungen beider Gesetze sind bereits für die Vergangenheit bedeutsam. Aus diesem Grunde wurde es...