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Änderungen des Familienleistungsausgleichsdurch das Gesetz zur Familienförderung
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Inhaltsübersicht Seite I. Allgemeines zum Familienleistungsausgleich 5338 II. Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag) 5339 III. Kindergeld 5347 IV. Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG a. F. 5349 V. Haushaltsfreibetrag 5350 VI. Sonstige Regelungen 5350 VII. Nachbesserungen für zurückliegende Zeiträume 5351 |
Das BVerfG hat in seinen Entscheidungen v. (s. o. Rechtsgrundlage) festgestellt, dass die Regelungen des EStG über den steuermindernden Abzug von Kinderbetreuungskosten (§ 33c EStG) und des Haushaltsfreibetrags (§ 32 Abs. 7 EStG) mit Art. 6 GG unvereinbar sind. Zum Existenzminimum eines Kindes gehört nämlich nicht nur der sächliche Mindestbedarf, sondern darüber hinaus auch der Betreuungsbedarf und der Erziehungsbedarf eines Kindes. Die von den Eltern zu erbringenden Betreuungs- und Erziehungsleistunge...