Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das neue Zinsabschlaggesetz
Nachdem der Vermittlungsausschuß im Juli 1992 die zunächst gegensätzlichen Standpunkte von Bundestag und Bundesrat über die Form der künftigen Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen auf einen Kompromißvorschlag zusammenführen konnte und sowohl Bundesrat als auch Bundestag diesen Vorschlag Ende September 1992 akzeptiert hatten, kann das neue Zinsabschlaggesetz in Kraft treten. Im wesentlichen werden die hierdurch ausgelösten Rechtsänderungen zum 1. 1. 93 wirksam. Bekanntlich wurde eine gesetzliche Neuregelung der Besteuerung der Kapitaleinkünfte durch das (BStBl II S. 654) erforderlich. Für den Gesetzgeber war es nicht zuletzt aus Haushaltsgesichtspunkten von besonderer Dringlichkeit, die Neuregelung so rechtzeitig zu verabschieden, daß diese bis zum in Kraft treten kann, da das BVerfG die Frist zur Heilung des verfassungswidrigen Rechtszustands auf diesen Endtermin festgelegt hatte. Bei Überschreitung dieser Frist hätte das BVerfG nach den Ausführungen in seinem Urt. in einem späteren Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG die materielle Besteuerungsnorm des § 20 EStG selbst für verfassungswidrig erklären müssen, so daß dann der FinVerw eine S...