2. Teil: Berufspflichten
§ 19 Übernahme eines Mandats
1Jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, einen anderen Steuerberater unlauter aus einem Auftrag zu verdrängen, ist berufswidrig. 2Unlauter ist insbesondere
eine Abwerbung von Mandanten unter Verwendung rechtswidrig beschaffter Adressdaten,
ein Zusammenwirken mit einem Mitarbeiter eines anderen Steuerberaters, der während seines Beschäftigungsverhältnisses Mandanten seines Arbeitgebers abwirbt,
das Angebot, zu einer unangemessen niedrigen Vergütung tätig zu werden,
einen anderen Steuerberater oder dessen Dienstleistungen herabzusetzen oder zu verunglimpfen.
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YAAAD-59361