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Überschusserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften
I. Einleitung
Der Beitrag vermittelt einen Gesamtüberblick zur Problematik der Abgrenzung der Einkunftserzielungsabsicht und der Liebhaberei bei den Einkünften aus VuV. Es geht hierbei um die Frage, ob eine zu WK-Überschüssen (Verlusten) führende Vermietung von Immobilien steuerrechtlich zu berücksichtigen oder als unbeachtliche Liebhaberei zu beurteilen ist.
Auf die überkommenen Modelle der achtziger Jahre - Mietkaufmodelle oder Bauherrenmodelle mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie -, bei denen schon die vertragliche Gestaltung regelmäßig eine nur kurzfristige Haltedauer indizierte, soll nicht mehr näher eingegangen werden (hierzu zuletzt: , BStBl 2001 II S. 789; v. - IX R 52/97, BFH/NV 2001 S. 587). Die diesbezügliche BFH-Rspr. ist aber keineswegs bedeutungslos geworden und ist insbesondere kein Sonderrecht für Bauherren- und Erwerbermodelle. Allgemein gilt: Bei jeglichem Erwerb einer Immobilie ist es grundsätzlich ein Anzeichen für eine fehlende Überschusserzielungsabsicht, wenn der Erwerber die Kaufentscheidung davon abhängig macht, dass ihm durch den Verkäufer oder einen Dritten die Möglichkeit eingeräumt wird, sich ohne Schwierigkeiten und ohne...BStBl 1995 II S. 462