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NWB Nr. 44 vom Seite 3703 Fach 3 Seite 12161

Einzelfragen zum Kindergeld

von Richter am BFH Joachim Moritz, Neustadt

, VIII R 76/01 und v. - VIII R 57/00

I. Einführung

Für volljährige behinderte Kinder besteht ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG, wenn diese wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; zudem muss die Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten sein (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). In diesem Zusammenhang stellt sich häufig die Frage, ob auch Suchtkrankheiten, wie z. B. Drogenabhängigkeit, eine Behinderung darstellen können und wie der Nachweis der Behinderung zu erbringen ist. Gerade Letzteres war umstritten: Während die Verwaltung in der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs v. - S 2280 (DA-FamEStG, BStBl 2000 I S. 636) den Nachweis der Behinderung, ähnlich der in § 65 EStDV für die Inanspruchnahme des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33b EStG geregelten Form verlangt (DA 63.3.6.2 Nachweis der Behinderung, DAFamEStG, BStBl 2000 I S. 667), d. h. bei einer Behinderung von mindestens 50 v. H. durch einen Ausweis nach dem Schwerbehindertengesetz oder durch einen Bescheid der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde und bei Behinderungen von weniger als 50 v. H. - a...

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