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Squeeze Out und ungelöste steuerliche Konsequenzen für Minderheitsgesellschafter
I. Begriff des Squeeze Out
Die seit dem mit Inkrafttreten der §§ 327a ff. AktG durch das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen v. (BGBl 2001 I S. 3822) neu geschaffene Möglichkeit des Mehrheitsgesellschafters einer Aktiengesellschaft, der mindestens 95 v. H. des Grundkapitals der Gesellschaft hält, den oder die Minderheitsgesellschafter durch einen Hauptversammlungsbeschluss zur Übertragung ihrer Anteile auf ihn - gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung - zu zwingen, ist bereits ausführlichst in der Fachliteratur (s. Kallmeyer, AG 2000 S. 59; Habersack, ZIP 2001 S. 1230; Krieger, BB 2002 S. 53; Hüffer, AktG, § 327a Rz. 1) behandelt worden. Weitgehend unkommentiert sind hierbei jedoch die steuerlichen Konsequenzen eines solchen Squeeze Out für den Minderheitsgesellschafter sowie dessen etwaig bestehende Ersatzansprüche gegenüber dem Mehrheitsgesellschafter geblieben (s. Schumacher, DB 2002 S. 1626). Dieser Thematik widmet sich dieser Beitrag.
In rechtlicher Hinsicht bezeichnet § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG mit ”Übertragung” einen Übergang der Aktien kraft Gesetzes, der mit Eintragung des vorgenannten Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister eintritt. Der Beschluss üb...