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Gewerbliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltsbei Insolvenzverwaltung
I. Sachverhalt und Problemstellung
Die Klägerin ist eine aus mehreren Rechtsanwälten bestehende GbR (Sozietät), deren Einnahmen überwiegend aus Tätigkeiten als Verwalter in Gesamtvollstreckungsverfahren stammen. Die Sozietät hatte Zweigniederlassungen in sieben Städten - vornehmlich in den neuen Bundesländern - und beschäftigte insgesamt 70 Mitarbeiter. Dazu gehörten u. a. zwei angestellte Rechtsanwälte, ein Betriebswirt, ein Büroverwalter, elf Reno-Gehilfinnen sowie sechs Buchhalterinnen.
Das FA beurteilte die Tätigkeit der Sozietät - wie schon in den Jahren zuvor - als gewerbliche. Das FG gab der Klage gegen den GewSt-Messbetragsbescheid 1995 statt ( 3 98 107 K 1, EFG 1999 S. 843). Es ging davon aus, dass ein Rechtsanwalt, der die Aufgaben eines Verwalters im Gesamtvollstreckungsverfahren wahrnimmt, in Ausübung seines freien Berufs tätig sei. Dass sich die Sozietät im Streitfall der Mithilfe einer Reihe von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften bedient habe, sei für die Qualifikation der Tätigkeit als freiberufliche unschädlich, da die Gesellschafter der Klägerin nach wie vor leitend und eigenverantwortlich tätig gewesen seien.
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