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„Dividenden-Stripping” - Steuersparmodell auch im neuen Steuersystem?
In der Vergangenheit war das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren durch eine Formenvielfalt des „Dividenden-Stripping„ in Frage gestellt worden. Nach den Brühler Empfehlungen (s. Schriftenreihe des BMF, Heft 66, 1999) gehörte deshalb auch die Vermeidung des Missbrauchs des Anrechnungsverfahrens durch das „Dividenden-Stripping„ zu den erklärten Zielen der Unternehmenssteuerreform. Ob dieses Ziel erreicht wurde, soll die folgende Untersuchung zeigen.
I. Definition des „Dividenden-Stripping„
Der Begriff des „Dividenden-Stripping„ ist gesetzlich nicht definiert. Die Bezeichnung „Dividenden-Stripping„, so inhaltsbezogen im Frankfurter Finanzmarkt-Bericht 11/92 v. , geht auf das englische Verb „to strip„ = „abstreifen„ zurück. In diesem Sinne bezieht sich das Dividenden-Stripping auf Wertpapiere, bei denen der bisherige Inhaber direkt oder indirekt Dividendenscheine oder nicht verbriefte Gewinnrechte von Stammrechten abtrennt und nicht selbst als Eigentümer der Stammrechte einlöst (s. Krawitz, DStR 1994 S. 881, 882, m. w. N.). In der Diskussion der letzten Jahre sowie in der Begründung zu den aktuellen Steuerrechtsänderungen gerade in den Brühler Empfehlungen wird mit dem Begriff d...