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Eigenheimzulage bei Genossenschaftsanteilenauch ohne Wohnungsnutzung
I. Einleitung
Der BFH hat in mehreren Urteilen v. die Auffassung vertreten, dass der Anspruch auf Eigenheimzulage bei dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen gem. § 17 EigZulG nicht voraussetzt, dass der Anspruchsberechtigte eine Genossenschaftswohnung im Förderzeitraum zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Mit der Leitentscheidung IX R 55/00 beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag.
II. Sachverhalt
Der Kläger erwarb 1998 Geschäftsanteile an einer Genossenschaft in Höhe von 10 000 DM. Die Genossenschaft räumte in ihrer Satzung ihren Mitgliedern, die die Förderung nach § 17 EigZulG erhalten, unwiderruflich das vererbliche Recht auf Erwerb des Eigentums an der von ihnen zu Wohnzwecken genutzten Wohnung für den Fall ein, dass die Mehrheit der in einem Objekt wohnenden Genossenschaftsmitglieder der Begründung von Wohnungseigentum und Veräußerung der Wohnungen schriftlich zugestimmt hatte. Das Finanzamt lehnte die Gewährung der Eigenheimzulage mit der Begründung ab, dass der Kläger nicht vor dem , sondern erst im September 1998 der Genossenschaft beigetreten sei (vgl. , BStBl 1998 I S. 190, Rz. 132 Satz 4; NWB F. 3 S. 10369, 10385). Die Verwaltung hatte in dem Schreiben v...