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Das Einführungsschreiben zum Eigenheimzulagengesetz
- Anmerkungen zum
I. Einleitung und Überblick zum Eigenheimzulagengesetz
Mit dem EigZulG v. (BGBl I S. 1783) hat sich der Gesetzgeber für Fälle der Herstellung oder Anschaffung des Förderobjekts nach dem - in Abkehr vom früheren Sonderausgabenabzug (§ 10e EStG) - zugunsten einer progressionsunabhängigen Subvention eigengenutzten und unentgeltlich überlassenen Wohnraums entschieden. Neben die bisherigen allgemeinen Ziele der steuerlichen Eigenheimförderung (Begünstigung von Vermögensbildung in Form von Wohneigentum) trat damit als Kernanliegen die Unterstützung sog. Schwellenhaushalte (”mittlere Einkommensschichten”) und hierbei insbes. wiederum der Familien mit Kindern. Teil dieses Förderkonzepts ist zum einen die für die Gewährung zu beachtende Einkunftsgrenze von 240 000/480 000 DM nach § 5 EigZulG (punktuelle Prüfung für einen Zeitraum von zwei Jahren), zum anderen aber die Beibehaltung einer Objektgrenze (Begünstigung von grds. nur einem, bei Ehegatten - solange die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vorliegen - von insgesamt zwei Objekten, jeweils unter Anrechnung der früheren Förderung nach den §§ 7b, 10e EStG) sowie die Aufstockung der kindbedingten Zusatzförderung ...